Rechtsanwalt und Gründungspartner

Rolf C. Landgraf

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BERUFLICHER WERDEGANG

Rechtsanwalt Rolf Christopher Landgraf

Herr Landgraf ist seit 2001 als Anwalt zugelassen und seit 2007 in der Kanzlei am jetzigen Standort tätig. Er berät Unternehmer aus unterschiedlichsten Branchen wie z.B. E-Commerce, Telekommunikation, Medizintechnik, Bank- und Finanzdienstleistungen Logisitik.

Nach dem Jurastudium in Marburg, London und München war Herr Landgraf zunächst für ein internationales Industrieunternehmen in München tätig, wo er an diversen Merger & Acquisition Transaktionen mitwirkte. Im Jahr 2001 übernahm Herr Landgraf die Verantwortung für die Abteilung Rechts- und Grundsatzfragen einer Frankfurter Wertpapierhandelsbank. Er verantwortete unter anderem die Bereiche Beteiligungen, Geldwäsche, Compliance und Innenrevision. Als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Wertpapierhandelsfirmen an den deutschen Börsen e.V. hat Herr Landgraf die Interessen der Börsenmakler und Wertpapierhandelsbanken im Rahmen der Beratungen zur Umsetzung der MiFid (Markets in Financial Instruments Directive) vertreten.

Im Oktober 2003 begann Herr Landgraf seine Selbständigkeit als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Voller Rechtsanwälte in Frankfurt. Herr Landgraf hat zahlreiche Kapitalgesellschaften sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Mitglied des Aufsichtsrates beraten. Neben gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten stehen dabei zumeinst Fragen der Unternehmensfinanzierung und des Going und Being Public im Vordergrund der Beratung. Neben dem Wirtschaftsrecht ist Rechtsanwalt Landgraf als Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen tätig.

REFERENZEN

  • Verkauf der größten deutschsprachigen Jobsuchmaschine an ein internationales Social Media Unternehmen
  • Grenzüberschreitende Verschmelzung eines börsennotierten Unternehmens aus dem Bereich Pharma und Medizintechnik
  • Verteidigung von Mandanten gegen den Vorwurf der Marktmanipulation, Subventionsbetrug und Untreue
  • Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten bei zivilrechtlichen Haftungsfragen
  • Vertretung von Aktiengesellschaften bei Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
  • Beratung von Unternehmensgründern bei der Wahl der Gesellschaftsform und dem Gesellschaftsvertrag
  • Begleitung eines Spruchstellenverfahrens über die Höhe der Angemessenheit des Abfindungsangebots an ausscheidende Aktionäre

SPRACHEN

  • Deutsch
  • Englisch