Es kommt nicht darauf an, recht zu haben, sondern darzulegen, was man über eine Sache denkt. Es ist an den anderen zu entscheiden, ob man sie überzeugen konnten.
Ernst Raupech
Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf.
Man soll die Argumente nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrem Gewicht beurteilen.
"Argumenta non sunt numrerande, sed ponderanda."
Martin Walser
Man hat nicht deshalb mehr Recht, weil der Gegner Unrecht gehabt hat.
KAPITALMARKTRECHT
Unsere Beratungsschwerpunkte im Kapitalmarktecht sind u.a.:
Going Public Beratung von inländischen und ausländischen Unternehmen bei Börsengängen und Listings
Begleitung von Börsenzulassungen inländischer und ausländischer Unternehmen
Beratung, Konzeption und Erstellung von Wertpapierprospekten (u.a. für Aktien, Anleihen, Genussscheine etc. (Wertpapierprospekten) in deutscher oder englischer Sprache
Vertretung im Rahmen der Durchführung des Billigungsverfahrens des Prospekts bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bzw. bei einer anderen Finanzaufsichtsbehörde eines EU-Staates wie z.B. FSC – Financial Supervision Kommission (Kommission für Finanzaufsicht) in Bulgarien, FCA – Financial Conduct Authority in Großbritannien oder FMA – Finanzmarktaufsicht in Lichtenstein
Notifizierung des Prospekts im Rahmen des EU-Passes in Deutschland oder in anderen EU-Ländern
Beratung, Konzeption und Erstellung von Prospekten für Vermögensanlagen (z.B. Direktinzests, KG-Anteile, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genuarechte, Namenschuldverschreibungen)
Vertretung im Rahmen der Durchführung des Billigungsverfahrens des Verkaufsprospekts bei der BaFin
Beratung bezüglich der Anforderungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)
Erstellung von Rechtsgutachten
Being Public (Beratung im Zusammenhang mit Einhaltung von Ad-hoc Pflichten, Insiderhandelsverbot, Meldepflichten)