INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT: LÄNDERSCHWERPUNKT BULGARIEN
Innerhalb des internationalen Wirtschaftsrechts ist Landgraf Schneider auf Bulgarien, als einem besonderen Länderschwerpunkt ausgerichtet.
Der Länderschwerpunkt Bulgarien wurde 2006 aufgebaut und umfasst die mehrsprachige Bearbeitung (Bulgarisch, Deutsch, Englisch) von wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im deutsch – bulgarischen Recht.
Frau Rechtsanwältin Stantcheva hat als gebürtige Bulgarin erfolgreich das erste und zweite Staatsexamen in Deutschland absolviert und einen zusätzlichen Titel im internationalen Recht (Magistra Juris Internationalis) erworben. Sie verfügt daher über die notwendigen rechtlichen sowie Landeskenntnisse und Sprachkenntnisse, um Mandate mit Bugarienbezug bearbeiten zu können. Darüberhinaus arbeiten wir auf Basis von Kooperationen mit verschiedenen bulgarischen Kanzleien zusammen, welche wir je nach Anforderung des einzelnen Mandats auswählen. Grundsätzlich werden innerhalb des Länderschwerpunkts Bulgarien alle Tätigkeitsbereiche von Landgraf Schneider jedoch mit spezieller Ausrichtung auf Bulgarien abgebildet.
Wir beraten deutsche Unternehmen mit Geschäfsaktivitäten in Bulgarien sowie Privatpersonen mit Verbindungen nach Bulgarien als auch bulgarische Unternehmen mit Verbindungen nach Deutschland.
Die Expertise und die zehnjährige Erfahrungen von Landgraf Schneider in diesem Bereich umfassen ein breites Spektrum an wirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit
Landgraf Schneider ist darüber hinaus auch im Bereich des internationalen Familienrechts und des internationalen Erbrechts (Beratung im Zusammenhang mit der Beantragung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen, Abwicklung der Erbschaft in Bulgarien) tätig.
Für mehr Informationen sehen Sie unser Blog „Bulgarien“ sowie „internationales Wirtschaftsrecht“.
Kontakt für Anfragen:
Rechtsanwältin Mareen Schneider
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