Änderungen des Gesetzes über das Eigentum und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
- Posted by Rechtsanwältin Maria Stantcheva
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Am 13. Juni 2014 wurden die Änderungen des Gesetzes über das Eigentum und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im bulgarischen Staatsblatt bekanntgemacht.
Durch die neuen Änderungen des Gesetzes wurde das Recht landwirtschaftlicher Flächen in Bulgarien zu erwerben bzw. Eigentümer solcher Flächen zu sein u.a. wie folgt beschränkt:
Landwirtschaftliche Flächen können nicht erwerben bzw. Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen sein:
Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen können erwerben:
Diese Einschränkungen gelten für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen. Das bulgarische Gesetz enthält in Art. 2 eine Legaldefinition des Begriffs „landwirtschaftliche Fläche“.
Neu eingeführt wurde zudem der Nachweis über die Herkunft der Mittel bezüglich des Kaufpreises. Beim Abschluss des Kaufvertrages hat der Käufer – natürliche Person eine Erklärung über die Herkunft der Mittel und der Käufer – juristische Person ein Dokument, das die Herkunft der Mittel nachweist, dem beurkundeten Notar vorzulegen.
Unklar sind derzeit die Folgen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Beschränkungen bezüglich des Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen.
Ob diese Gesetzesänderungen Bestand haben werden, ist nicht voraussehbar. Die Änderungen werden u.a. als verfassungswidrig kritisiert. Der Präsident der Republik Bulgarien hat das Gesetz über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes über das Eigentum und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen am 11.04.2014 zu neuer Beratung in der Nationalversammlung zurückgeschickt. Das Gesetz wurde trotzdem von der bulgarischen Nationalversammlung im Mai 2014 verabschiedet.
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