Aufleben der persönlichen Haftung des Kommanditisten durch Entnahme von Gewinnanteilen möglich
Aufleben der persönlichen Haftung des Kommanditisten durch Entnahme von Gewinnanteilen möglich BGH 20.04.2009, II ZR 88/08 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt gem. § 172 Abs. 4 HGB auch wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während ...
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