• Hans Sahl
    Es kommt nicht darauf an, recht zu haben, sondern darzulegen, was man über eine Sache denkt. Es ist an den anderen zu entscheiden, ob man sie überzeugen konnten.
  • Ernst Raupech
    Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf.
  • Man soll die Argumente nicht nach ihrer Zahl, sondern nach ihrem Gewicht beurteilen.
    "Argumenta non sunt numrerande, sed ponderanda."
  • Martin Walser
    Man hat nicht deshalb mehr Recht, weil der Gegner Unrecht gehabt hat.

GESELLSCHAFTSRECHT UND UNTERNEHMENSRECHT

Wir beraten unsere Mandanten umfassend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Zu dem Gesellschaftsrecht zählen insbesondere das

  • Aktienrecht
  • GmbH-Recht
  • Personengesellschaftsrecht (GbR, OHG, KG sowie GmbH & Co. KG)

  • Stiftungsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in der Phase vor und während der Unternehmensgründung und Handelsregisteranmeldung in Deutschland, Bulgarien, Indien und China bei der

  • Wahl der passenden Gesellschaftsform
  • Erstellung der notwendigen Gründungsdokumente
  • Übersetzung und Legalisierung von privaten und öffentlichen Dokumenten im Zusammenhang mit der Gründung von Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in Deutschland, Bulgarien, Indien und China
  • Gestaltung bzw. Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Erwerb von Vorratsgesellschaften, Gewerbeanmeldung
  • Erstellung bzw. Prüfung von Arbeitsverträgen und anderen Verträgen im Zusammenhang mit der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit
  • Gestaltung und Prüfung von AGB bzw. Lieferbedingungen
  • rechtlichen Anforderungen an der Webseite des Unternehmens

sowie bei allen sonstigen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Markteintritt in Deutschland, Bulgarien, Indien und China.

Unabhängig von der Größe eines Unternehmens stellen sich ab der Gründung einer Gesellschaft laufend vielfältige Fragen gesellschaftsrechtlicher Natur wie beispielsweise:

  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Umstrukturierung und Änderung von Gesellschaftsverträgen
  • Änderung von Geschäftsführerverträgen
  • Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
  • Eingehung stiller Beteiligungen
  • Unternehmenskäufe- und verkäufe (vom Letter of Intent (LoI) oder Memorandum of Understanding (MoU), über Legal Due Diligence und Verhandlungsführung, bis zum Vertragsschluss („signing“) und Vollzug („closing“)
  • Joint Ventures im In- und Ausland (Bulgarien, Indien, China)
  • Оutsourcing
  • Einziehung von Geschäftsanteilen und Ausschlüsse von Gesellschaftern
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung
  • Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Beherrschungsverträge)
  • Umwandlungen (Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel etc.)
  • Planung und Abwicklung der Unternehmensnachfolge
  • Strategien zum Umgang mit Minderheitsgesellschaftern (Verwässerung der Anteile, Squeeze-out)
  • Effektive Durchsetzung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern
  • Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
  • Amtsniederlegung und Geschäftsführerwechsel
  • Liquidation einer Gesellschaft und
  • Insolvenz.

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten bei solchen Maßnahmen während der Konzeption und Umsetzung, aber auch im Falle streitiger außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten umfassende laufende Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht und im Zusammenhang mit deren unternehmerischer Tätigkeit.

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