Welchem Zweck dient die Eintragung der bulgarischen OOD in das Handelsregister
- Posted by Rechtsanwältin Maria Stantcheva
- Posted in BulgarienInternationales WirtschaftsrechtWirtschaftsrecht
Die Eintragung in das Handelsregister ist die Voraussetzung für das Entstehen der OOD als solche sowie für die rechtmäßige Ausübung bestimmter Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann auch vor der Eintragung ihr Handelsgeschäft beginnen. Dies muss unter dem ausdrücklichen Hinweis geschehen, dass sich die Gesellschaft in Gründung befindet. Für vor der Eintragung begründete Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter zunächst solidarisch und persönlich.
Ziel der Eintragung ist, die Informationen öffentlich zu machen, die aus Gründen der Rechts- und Handelsverkehrssicherheit sowie des Gläubigerschutzes von Bedeutung sind. Tatsachen gelten ab dem Tag ihrer Eintragung als bekannt gemacht. Eintragungspflichtige Tatsachen, die nicht eingetragen worden sind, können einem Dritten in der Regel nicht entgegengesetzt werden. Insofern kommen der Eintragung sowohl konstitutive als auch Kontroll-, Transparenz- und Beweisfunktionen zu.
Beantragt werden kann die Eintragung ausschließlich durch den/die im Gesellschaftsvertrag bestimmten Geschäftsführer, bei der EOOD durch den Kapitalgesellschafter. Dies kann schriftlich oder auf elektronischem Wege mithilfe vorgefertigter Formulare geschehen.
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