Notwendige Unterlagen für Immobilienkauf in Bulgarien

Folgende Unterlagen sind für den Immobilienkauf in Bulgarien erforderlich:

  • Dokument(e) zum Nachweis des Eigentums des Verkäufers an der Immobilie (notarielle Urkunde über den Kauf der Immobilie, notarielle Urkunde über die Schenkung der Immobilie, notarielle Urkunde über Immobilientausch, notarielle Feststellungsurkunde über das Eigentum an der Immobilie etc.)
  • Entwurf der notariellen Urkunde über den Kauf- bzw. Verkauf der Immobilie
  • Einheitswertbescheinigung
  • Notariell beglaubigte Vollmacht falls eine der Parteien (Käufer und/oder Verkäufer) bei der Beurkundung des Immobilienkaufvertrages durch einen Bevollmächtigten vertreten wird
  • Erklärung über die Staatsangehörigkeit und den Personenstand des Verkäufers nach Art. 25 Abs. 8 Gesetz über die Notare und die notarielle Tätigkeit
  • Erklärung gemäß Art. 264 Abs. 1 Steuer- und Sozialversicherungsprozessordnung, wonach der Verkäufer keine Verbindlichkeiten aus Steuern, Zöllen und Pflichtversicherungsbeiträgen habe, die einer Zwangsvollstreckung unterliegen
  • Heiratsurkunde, falls der Verkäufer verheiratet ist, bzw. Scheidungsurkunde, falls der Verkäufer geschieden ist und ggf. Ehevertrag
  • Falls ein Nießbrauchsrecht eingetragen ist, ist eine Verzichtserklärung des Nießbrauchsberechtigten vorzulegen.
  • Auszug aus dem öffentlichen Kataster mit der genauen Lage der Immobilie
  • Im Falle des Eigentumserwerbs des Verkäufers durch Erbschaft – Erbschein, Testament, Sterbeurkunde des Erblassers
  • Bescheinigung über Grundstücksbelastungen, ausgestellt von der Agentur für Eintragungen
  • Ausweispapiere (Personalausweis etc.) bzw. aktueller Handelsregisterauszug falls eine oder beide Parteien juristische Person ist

Da je nach Einzelfall andere oder zusätzliche Unterlagen vorzulegen sind, ist es ratsam, mit der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

 

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